Lizenz
Der
„Lizenzgeber“
, d.h. die Person,
welche den Lizenzgegenstand unter dieser Lizenz zur Verfügung stellt,
und
„Sie“
, d.h. die Person, welche aus
dieser Lizenz Nutzungsrechte ableitet,
vereinbaren mit dieser Creative Commons Public Licence ("CCPL" oder "Lizenz") die
Nutzungsbedingungen für den Lizenzgegenstand,
im Einzelnen:
1. Definitionen
a. „Lizenzgegenstand“ kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein oder eine durch verwandte Schutzrechte geschützte Leistung;
b. ein „Sammelwerk“ im Sinne dieser Lizenz ist eine Zusammenstellung des Lizenzgegenstands mit Werken oder sonstigen Elementen. Beim Sammelwerk sind Auswahl und Zusammenstellung als solche selbständig urheberrechtlich geschützt. Ein Sammelwerk gilt nicht als Werk zweiter Hand gemäss Ziff. 1 lit. c dieser Lizenz;
c. ein „Werk zweiter Hand“ im Sinne dieser Lizenz ist eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter, die unter Verwendung des Lizenzgegenstands so geschaffen wird, dass der Lizenzgegenstand in seinem individuellen Charakter erkennbar bleibt;
d. „Urheber“ ist, wer das Werk geschaffen hat;
e. ein „Werk“ ist eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter;
f. ein „verwandtes Schutzrecht“ ist ein Recht an einer kulturellen Leistung, welche nicht als Werk geschützt ist, wie etwa jene von ausübenden Künstlern, Herstellern von Ton- und Tonbildträgern oder Sendeunternehmen;
g.
„Lizenzelemente“
sind die folgenden Lizenzcharakteristika:
„Namensnennung“, „Weitergabe-unter-gleichen-Bedingungen“, „Keine
Bearbeitung“, „Nicht-kommerziell“. Sie werden vom Lizenzgeber ausgewählt und
in der Bezeichnung dieser Lizenz
soweit anwendbar genannt.
2. Schranken des Urheberrechts . Dieser Lizenzvertrag lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aufgrund der Beschränkungen der ausschliesslichen Rechte des Rechtsinhabers durch das Urheberrechtsgesetz (Eigengebrauch, Erschöpfungsgrundsatz etc.) oder durch andere Bestimmungen der anwendbaren Gesetzgebung ergeben.
3. Lizenzierung . Unter den Bestimmungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber die Befugnis ein, den Lizenzgegenstand weltweit, lizenzgebührenfrei, nicht exklusiv und zeitlich unbeschränkt (d.h. für die Schutzdauer des Werks oder des verwandten Schutzrechts) wie folgt zu nutzen:
a. den Lizenzgegenstand zu vervielfältigen, ihn in ein oder mehrere Sammelwerke aufzunehmen und ihn im Rahmen des Sammelwerks zu vervielfältigen;
b. den Lizenzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten;
c. den Lizenzgegenstand oder Vervielfältigungen davon zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Einrichtungen, auch über Leitungen, zu senden, weiterzusenden oder sonstwie wahrnehmbar zu machen, wobei sich diese Befugnisse auch auf den in ein Sammelwerk aufgenommenen Lizenzgegenstand erstrecken;
d. den bearbeiteten oder umgestalteten Lizenzgegenstand zu vervielfältigen, verbreiten, öffentlich wiederzugeben, durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Einrichtungen, auch über Leitungen, zu senden, weiterzusenden oder sonstwie wahrnehmbar zu machen.
Die vorstehend genannten Befugnisse können für alle Nutzungsarten sowie in jedem Medium und Format ausgeübt werden, ob diese bereits bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden. Diese Befugnisse umfassen auch das Recht zu Änderungen, die technisch notwendig sind, um die Befugnisse in anderen Medien und Formaten auszuüben.
Diese Lizenz entbindet Sie nicht davon, allfällige nach dem anwendbaren Gesetz oder Nutzungstarif geschuldeten Vergütungen zu bezahlen.
4. Bedingungen . Die in Ziff. 3 eingeräumten Befugnisse unterliegen den folgenden Bedingungen:
a. Die Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz muss von einer Kopie dieser Lizenz begleitet sein. Sie können davon absehen, wenn Sie anstatt dessen die jedermann zugängliche Fundstelle dieser Lizenz bekannt geben (Uniform Resource Identifier, URI). Sie müssen alle Hinweise auf diese Lizenz und auf ihre Klauseln betreffend Gewährleistungs- und Haftungsausschluss beibehalten. Sie dürfen keine Vereinbarungen treffen, welche die Bedingungen dieser Lizenz verändern oder die mit dieser Lizenz gewährten Rechte für einen Dritten einschränken. Sie dürfen für den Lizenzgegenstand keine Unterlizenz erteilen. Sie dürfen den Lizenzgegenstand nicht mit technischen Schutzmassnahmen versehen, die den Gebrauch des Lizenzgegenstands oder den Zugang zu diesem in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen.
Das Vorstehende gilt auch, falls der Lizenzgegenstand Bestandteil eines Sammelwerks oder einer Datenbank ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Sammelwerk oder die Datenbank als solche diesen Lizenzbestimmungen unterstellt werden müssen.
Wenn Sie den Lizenzgegenstand in ein Sammelwerk oder eine Datenbank aufnehmen, müssen Sie auf erste Anzeige des Urhebers oder jedes Lizenzgebers hin jeden Hinweis auf den Anzeigenden soweit machbar und gewünscht aus dem Sammelwerk bzw. der Datenbank entfernen; soweit Hinweise gestützt auf eine solche Anzeige zu entfernen sind, entfallen die Pflichten gemäss Ziff. 4 lit. d. Entsprechendes gilt bei Schöpfung eines Werks zweiter Hand.
b. Sie dürfen ein Werk zweiter Hand ausschliesslich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe-unter-gleichen- Bedingungen 2.5 Schweden), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
Sie müssen stets eine Kopie dieser Lizenz bzw. der von Ihnen gemäss dem vorhergehenden Satz ausgewählten Lizenz beifügen. Sie können davon absehen, wenn Sie anstatt dessen die jedermann zugängliche Fundstelle der massgeblichen Lizenz bekannt geben (Uniform Resource Identifier, URI). Sie müssen alle Hinweise auf diese Lizenz und auf ihre Klauseln betreffend Gewährleistungs- und Haftungsausschluss beibehalten. Sie dürfen keine Vereinbarungen treffen, welche die Bedingungen dieser Lizenz verändern oder die mit dieser Lizenz gewährten Rechte für einen Dritten einschränken. Sie dürfen das Werk zweiter Hand nicht mit technischen Schutzmassnahmen versehen, die den Gebrauch des Werks zweiter Hand oder den Zugang zu diesem in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen.
Das Vorstehende gilt auch, falls das Werk zweiter Hand Bestandteil eines Sammelwerks oder einer Datenbank ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Sammelwerk oder die Datenbank als solche diesen Lizenzbestimmungen unterstellt werden müssen.
c. Sie dürfen die in Ziff. 3 genannten Befugnisse nicht zu kommerziellen Zwecken ausüben. Nicht als kommerzielle Nutzung gelten insbesondere der Austausch des Lizenzgegenstands gegen urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen (z.B. mittels File-Sharing), sowie der Bezug von Tantiemen, die von einer staatlich zugelassenen Verwertungsgesellschaft gestützt auf gesetzliche Vergütungsregelungen eingezogen und an die Berechtigten vergütet werden.
d. Bei der Nutzung des Lizenzgegenstands oder eines Werks zweiter Hand, sei es isoliert oder als Teil eines Sammelwerks oder einer Datenbank, müssen Sie die bestehenden Copyright-Vermerke vollständig beibehalten bzw. in einem Rahmen wiedergeben, der dem technischen Verfahren und dem Trägermedium der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessen ist. Insbesondere müssen Sie den Namen (oder das Pseudonym) des Urhebers sowie den Namen von Dritten nennen, die ein Lizenzgeber bzw. ein Urheber in den Copyright-Vermerk aufgenommen haben. Ist Ihnen der Titel des Lizenzgegenstands bekannt, müssen Sie diesen angeben. Hat der Lizenzgeber eine Internetadresse angegeben (z.B. in Form des Uniform Resource Identifier, URI), welche Lizenzinformationen oder Copyright-Vermerke enthält, müssen Sie diese ebenfalls nennen, soweit dies mit angemessenem Aufwand durchführbar ist.
Bei Werken zweiter Hand müssen Sie einen Hinweis darauf anführen, in welcher Form der Lizenzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z. B. „Französische Übersetzung des … (Werk) durch … (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des … (Urheber)“). Diese Hinweise können in jeder angemessenen Weise erfolgen. Bei Werken zweiter Hand, Sammelwerken oder Datenbanken müssen solche Hinweise hinsichtlich Platzierung und Ausgestaltung mindestens ebenso auffällig und in vergleichbarer Weise ausgeführt werden, wie dies für die anderen Rechtsinhaber erfolgte.
e. Obwohl die in Ziff. 3 eingeräumten Befugnisse nach Massgabe dieser Lizenz ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf durch die Nutzung nicht beeinträchtigt werden dürfen.
5. Keine Gewährleistung . Sofern vom Lizenzgeber nicht schriftlich anders anerkannt, übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Befugnisse.
6. Haftungsausschluss . Über die in Ziff. 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede andere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für seine Hilfspersonen haftet der Lizenzgeber in keinem Fall. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Sie auf die Möglichkeit einer Schädigung hingewiesen haben.
7. Beendigung
a. Diese Lizenz und die darunter eingeräumten Befugnisse fallen ohne weiteres und mit sofortiger Wirkung dahin, wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenz verletzen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 bleiben ungeachtet der Beendigung dieser Lizenz verbindlich.
b. Die mit dieser Lizenz eingeräumten Befugnisse werden zeitlich uneingeschränkt eingeräumt (freilich höchstens für die Dauer, für welche der Lizenzgegenstand nach dem anwendbaren Recht urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt ist). Der Lizenzgeber behält sich jedoch für einen beliebigen Zeitpunkt das Recht vor, den Lizenzgegenstand unter einer anderen Lizenz weiterzugeben oder die Verbreitung des Lizenzgegenstands ganz zu beenden. Der Lizenzwechsel wird jedoch nicht die Wirkung eines Widerrufs dieser Lizenz haben (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf der Grundlage dieser Lizenz erfolgt oder erfolgen muss), vielmehr wird die Lizenz so lange weiter bestehen, als sie nicht nach lit. a vorstehend beendigt wurde.
8. Verschiedenes
a. Jedes Mal, wenn Sie den Lizenzgegenstand oder ein Sammelwerk gestützt auf Ziff. 3 dieser Lizenz nutzen, räumt der Lizenzgeber auch dem Empfänger eines allfälligen Vervielfältigungsstücks eine Lizenz am Lizenzgegenstand selber ein, und zwar zu denselben Bedingungen wie die Ihnen eingeräumte Lizenz.
b. Jedes Mal, wenn Sie ein Werk zweiter Hand gestützt auf Ziff. 3 dieser Lizenz nutzen, räumt der Lizenzgeber dem Empfänger eines Vervielfältigungsstücks eine Lizenz am Lizenzgegenstand selber ein, und zwar zu denselben Bedingungen wie die Ihnen eingeräumte Lizenz.
c. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Lizenz nach dem anwendbaren Recht als nicht durchsetzbar oder nichtig erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Lizenz gültig und durchsetzbar und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
d. Keine Bestimmung dieser Lizenz gilt als wegbedungen und keine Verletzung als genehmigt, bevor nicht die durch die Wegbedingung oder Genehmigung belastete Partei die Wegbedingung oder Genehmigung in Schriftform und unterschriftlich bestätigt hat.
e. Diese Lizenz enthält alle mit Blick auf den Lizenzgegenstand zwischen den Parteien massgeblichen Bestimmungen. Andere Vertrauenspositionen, Abreden oder Zusicherungen im Hinblick auf den Lizenzgegenstand bestehen nicht. Der Lizenzgeber ist durch keine zusätzliche Klausel gebunden, welche sich aus irgendwelchen Unterlagen von Ihnen ergibt. Diese Vereinbarung kann ohne vorherige Vereinbarung mit unterschriftlicher Bestätigung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen nicht abgeändert werden.
f. Auf diesen Lizenzvertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
Creative Commons ist nicht Partei dieses Lizenzvertrags und macht keinerlei Zusicherungen mit Blick auf den Lizenzgegenstand. Creative Commons haftet nicht für Ihnen entstandene Schäden aus der Verwendung des Lizenzgegenstands oder dieser Lizenz, aus welchem Rechtsgrund sie auch abgeleitet werden, sei es für direkten, indirekten Schaden oder für Folgeschaden. Ungeachtet des vorstehenden Satzes hat Creative Commons alle Rechte aus dieser Lizenz, sofern sie bezüglich eines Werks ausdrücklich selber als Lizenzgeberin unter dieser Lizenz auftritt.
Ausser für den begrenzten Zweck, dem Publikum öffentlich bekannt zu machen, dass der Lizenzgegenstand unter der CCPL lizenziert ist, darf keine Partei dieser Lizenz das Markenzeichen "Creative Commons" oder irgend ein anderes Markenzeichen oder Logo von Creative Commons ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von Creative Commons verwenden. Jegliche erlaubte Nutzung hat in Übereinstimmung mit den dannzumal gültigen Markenrichtlinien von Creative Commons zu stehen. Die Markenrichtlinien von Creative Commons sind auf ihrer Website abrufbar oder erhältlich auf Anfrage.
Creative Commons kann unter https://creativecommons.org kontaktiert werden.